Der Erstellung des Abschussplanes

Bei der Erstellung des Abschussplanes sind die Jagdgenossenschaften ganz besonders gefordert: Sie haben jetzt die Interessen der Waldbesitzer zu vertreten.

Die Aufstellung des Abschussplanes ist in Art. 32 des Bayer. Jagdgesetzes geregelt.

Das Verfahren sieht drei Schritte vor:
Wesentlich ist, wie die Ergebnisse bewertet werden und in die Höhe des Abschussplanes einfließen.

Bereits im groben Überblick zeigt sich: Schlechte Karten für den Wald: In fast zwei drittel der bayerischen Hegegemeinschaften ist die dei Verbissbelastung zu hoch, nur sehr selten ist sie günstig!


 

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