Der Erstellung des Abschussplanes
Bei der Erstellung des Abschussplanes sind die Jagdgenossenschaften ganz besonders gefordert: Sie haben jetzt die Interessen der Waldbesitzer zu vertreten.
Die Aufstellung des Abschussplanes ist in Art. 32 des Bayer. Jagdgesetzes geregelt.
Das Verfahren sieht drei Schritte vor:
Das Verfahren sieht drei Schritte vor:
- Erster Schritt: Der Abschussplanvorschlag
- Zweiter Schritt: Die Aufgabe der Hegegemeinschaft
- Dritter Schritt: Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne
Wesentlich ist, wie die Ergebnisse bewertet werden und in die Höhe des Abschussplanes einfließen.
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