Die Erstellung des Vegetationsgutachtens

Die Erstellung des Vegetationsgutachtens wird gerne als unsachlich und Angelegenheit der Förster kritisiert. Fakt ist aber, daß alle Betroffenen in hohem Maße eingebunden sind. Eine Kritik hernach ist insofern wenig hilfreich.

Das forstliche Gutachten ("Vegetationsgutachten" , "Verbissgutachten") wird von den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten erstellt.  
 
Rechtlicher Rahmen
Als Grundlage für den Abschussplan und um dem Grundsatz "Wald vor Wild" (Art. 1 Abs.2 Nr.2 BayerWaldG) Rechnung zu tragen und um einen für die Zukunft klimafesten Mischwald aufzubauen, wird von den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre das forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (Art. 32 Abs.1 Satz 2 BayJagdG) erstellt.
 
Die Erstellung des forstlichen Gutachtens
Die Datenerhebung zum forstlichen Gutachten ist öffentlich und keine Geheimniskrämerei. Es ist den Jagdgenossenschaften und Waldbesitzern dringend anzuraten bei der Aufnahme dabei zu sein und ihr Interesse zu bekunden. Das Vegetationsgutachten stellt für den Waldbesitzer, die Jagdgenossenschaft und die Waldbesitzervereinigung eine wertvolle und objektive Informationsquelle dar. Informationen zu den einzelnen Terminen können jederzeit vom zuständigen Reverleiter erfragt werden.  
 
Revierweise Aussagen

Die Forstbehörde hat auf Antrag der Betroffenen (Jäger, Waldbesitzer, Jagdgenossenschaft) das Vegetationsgutachten durch Aussagen zu den einzelnen Jagdrevieren zu ergänzen
 
Ablauf:

 
Auftaktveranstaltungen 
des Amtes für Landwirtschaft und Forsten:
    • Zwei bis drei pro Landkreis
    • ortsübliche Bekanntgabe                         
    • u.U. Terminnachfrage beim ALF   
Inhalt: Darstellung des Verfahrens
 
 

Zeitraum: ca. Februar 2009


 
 
durch den zuständigen Revierleiter  
  • Bekanntgabe der Termine über die Jagdvorstände
  • u.U. Terminnachfrage beim Revierleiter  
 Teilnahme der Waldbesitzer ist wichtig 
 
Zeitraum: ca. März/April 2009

 
Stellungnahme
der Eigentümer und Jagdgenossenschaften 
    Übermittlung der Ergebnisse an die Jagdvorstände und Jäger
    •   Information beim Jagdvorstand einholen
    •  u.U. Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme des Waldbesitzers an das Alf
 
  Zeitraum: ca. Juli 2009

 
Vorstellung
der Ergebnisse durch das ALF 
    • Teilnahme der Jagdvorstände und Jäger
Zeitraum: ca. August 2009

Erstellung des Gutachtens
durch die Ämter für landwirtschaft und Forsten
und
Übermittlung an die untere Jagdbehörde (Landratsamt)

Zeitraum: bis Ende September 2009


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